AGBs

WAHAPRESS
Pressebüro M. Waha
Richard-Wagner-Str. 72 • D-68165 Mannheim
Postfach 10 33 16 • D–68033 Mannheim
Tel. (06 21) 40 85 90 • Fax (06 21) 40 87 65

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (hier: Material). Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an Text- und Bildmaterial durch WAHAPRESS erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen WAHAPRESS und dem Kunden.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

2. Leistungen

WAHAPRESS stellt dem Kunden gegen Zahlung von Service- bzw. Download-gebühren Texte und Bilder in körperlicher Form (z. B. Ausdrucke, Fotoabzüge, Diapositive) und in digitaler Form (digitale Datensätze) online und/oder offline zur Verfügung und räumt ihm gegen ein gesondertes Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur einmaligen Nutzung des ausgewählten Text- oder Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.

3. Nutzung der WAHAPRESS-Bilddatenbank

Die Bilddatenbank von WAHAPRESS ist über das Internet zugänglich. Der Zugang zu der Bilddatenbank wird dem Kunden gegen Zahlung einer monatlichen Kostenpauschale oder einer pauschalen Gebühr je Download („Downloadgebühr“) sowie einer einmaligen Einrichtungskostenpauschale gewährt. Der Kunde erwirbt durch den Download kein Recht zur Nutzung an dem digitalen Bildmaterial in der Datenbank.

Für die Freischaltung des Zuganges zu der WAHAPRESS-Bilddatenbank bedarf es einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung und der Registrierung. WAHAPRESS nimmt den Registrierungsantrag des Kunden durch die Übermittlung einer User-ID und eines Passwortes („Zugangsdaten“) an, behält sich jedoch vor, im Einzelfall Registrierungsanträge abzulehnen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Hat der Kunde eine missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen unberechtigten Dritten zu vertreten, ist er zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde hat WAHAPRESS unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis der Zugangsdaten erlangt hat.

4. Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.

Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist. Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.

5. Urheberrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. WAHAPRESS verfügt über die Rechte der Urheber, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Berechtigten, die für die vertragsgemäße Nutzung des Bildmaterials erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind die Persönlichkeitsrechte Abgebildeter, die von entsprechenden Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte sowie Urheberrechte an abgebildeten Gegenständen wie z. B. Kunstwerken, Gemälden sowie Rechte an geschützten Kennzeichen wie z. B. Marken.

Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen und nicht exklusiven Nutzung. Der Kunde hat WAHAPRESS vorab mitzuteilen, welches Text- oder Bildmaterial er in welchem Medium (z. B. Titel der Publikation, Internetadresse des Online-Angebotes), zu welchem Zweck, über welchem Zeitraum, in welchem Umfang (Verbreitungsgrad) und auf welche (Nutzungs-)Art nutzen möchte. Sind diese Angaben ganz oder teilweise unzutreffend bzw. entspricht die tatsächliche Nutzung ganz oder teilweise nicht den Angaben des Kunden, ist eine Nutzungsrechtseinräumung hinsichtlich der abweichenden Nutzung nicht erfolgt. Der Kunde ist zum Ersatz eines hieraus entstehenden Schadens verpflichtet und hält WAHAPRESS insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts (z. B. Buchumschlag, Plakat, Internetseite etc.) ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von WAHAPRESS erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von WAHAPRESS auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert mit WAHAPRESS vereinbart werden. Bildmaterial mit den Vermerken „Sonderkonditionen“ und/oder „Honorarabsprache“ darf nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch WAHAPRESS genutzt werden. Wird das Bildmaterial ohne schriftliche Freigabe durch WAHAPRESS genutzt, hält der Kunde WAHAPRESS insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von WAHAPRESS nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von WAHAPRESS nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Online-Systemen (Internet, Intranet, Mailsystemen usw.).

Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind grundsätzlich nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Das Material darf nur für redaktionelle Zwecke verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.

Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen, Dabei ist in jedem einzelnen Fall die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden.

Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Bei jeglichem veröffentlichtem Material ist der Urhebervermerk „WAHAPRESS/ (Name des jeweiligen Fotografen)“ abzudrucken. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, WAHAPRESS ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

6. Haftung, Kosten

Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen. Für Farbdias, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach. Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (inklusive Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet.

Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er WAHAPRESS von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Unterbleibt die Namensnennung von WAHAPRESS nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat WAHAPRESS Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat WAHAPRESS von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

7. Gewährleistung

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag).

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist
eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. WAHAPRESS übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen.

Sofern zwischen WAHAPRESS und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden. Diese sind stets schriftlich zu treffen.

Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber WAHAPRESS von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, WAHAPRESS trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden
Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

WAHAPRESS haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von WAHAPRESS angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von WAHAPRESS. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

8. Hinweis

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden.

9. Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mannheim. Abweichend kann WAHAPRESS Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen.

Es gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies auch bei Lieferung von Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an ausländische Kunden.